Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Zustandekommen des Vertrages
1.1. Antalya Flughafentransfer ist nur als reiner
Fahrtenvermittler tätig und leitet die Anfragen der Kunden an einen
seitens Antalya Flughafentransfer ausgewählten Leistungsträger vor
Ort weiter. Der Eingang der jeweiligen Kundenanfrage sowie die
Weiterleitung der Kundenanfrage von Antalya Flughafentransfer an den
seitens Antalya Flughafentransfer ausgewählten Leistungsträger
vor Ort, wird dem Kunden seitens Antalya Flughafentransfer
mittels einer sog. Reservierungsbestätigung verbindlich bestätigt.
Der Vertrag zur Erbringung der Beförderungsdienstleistung kommt
ausschließlich zwischen dem Kunden und dem seitens Antalya
Flughafentransfer ausgewählten Leistungsträgers zustande.
§2 Inhalt des Vertrages
2.1. Die Reiseleistung ergibt sich aus der Beschreibung in
der Buchungsbestätigung des seitens Antalya Flughafentransfer
ausgewählten Leistungsträgers. Inhalt der Leistungen sind auch die
Zusatzbestimmungen für die Durchführung von Abholungen und
Rückfahrten in der Buchungsbestätigung seitens des von Antalya
Flughafentransfer ausgewählten Leistungsträgers.
2.2. Die Preise gelten für eine Abholadresse und eine
einfache Strecke; die Fahrten werden direkt vom Flughafen zum
Hotel/Ferienhaus/Club Schiff durchgeführt oder in umgekehrter Reihenfolge. Der
in der Buchungsbestätigung aufgeführte Preis schließt 1-2 Koffer und
ein Stück Handgepäck pro Person mit ein. Bei Übergepäck und der
Beförderung von Tieren werden entsprechende Zuschläge erhoben.
2.3. Die Antalya Flughafentransfer verpflichtet sich neben
den ausgewählten Leistungsträgern im Falle einer Verspätung der
ankommenden Flüge bei rechtzeitiger Bekanntmachung der Verspätung
seitens des Kunden ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen. Rechtzeitig
bedeutet unverzüglich nach Kenntniserlangung durch den Kunden.
Allerdings können im Rahmen des Zumutbaren Wartezeiten von bis zu 2
Stunden entstehen.
2.4. Wünscht der Kunde eine Umbuchung nach Auftragserteilung
und bereits erfolgter verbindlicher Buchungsbestätigung des seitens
Antalya Flughafentransfer ausgewählten Leistungsträgers, so muss
diese Änderung schriftlich dem seitens Antalya Flughafentransfer
ausgewählten Leistungsträger angezeigt werden. Bei Nichtanzeigen
erlischt die Pflicht zur Beförderung.
2.5. Ausnahmesituationen wie Fluglotsenstreik, extrem
schlechte Witterungsverhältnisse etc. sind auch von den durch
Antalya Flughafentransfer ausgewählten Leistungsträgern nur in
begrenztem Maße aufzufangen, so dass dann auch längere Wartezeiten
vom Kunden zu akzeptieren sind.
§3 Preis
Der in der Buchungsbestätigung des von Antalya Flughafentransfer
ausgewählten Leistungsträgers angegebene Preis ist verbindlich. Der
Kunde hat die Möglichkeit nach erfolgter Anmeldung seines Antalya
Flughafentransfers entweder per Überweisung oder bei Antritt der
ersten Antalya Flughafentransferfahrt bei dem seitens Antalya
Flughafentransfer ausgewählten Leistungsträger den fälligen Betrag
in bar zu entrichten.
§4 Stornierungskosten
Im Falle einer Stornierung des Kunden verpflichtet sich der Kunde
unmittelbar an Antalya Flughafentransfer folgende
Stornierungskosten zu entrichten:
bis 12 Stunden vor Abholung - keine Stornierungskosten
bis 7 Stunden vor Abholung - 50% des Transferpreises
Bei nicht erscheinen bei Abholung
100 % der Transferkosten
§5 Gewährleistung
Antalya Flughafentransfer selbst haftet für die Durchführung
der Fahrten des seitens Antalya Flughafentransfer ausgewählten
Leistungsträgers generell nicht, lediglich im Rahmen der
Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte
Vorbereitung der vereinbarten Fahrten und die sorgfältige Auswahl
und Überwachung der Leistungsträger.
Der Höhe nach beschränkt sich die Haftung auf den Fahrpreis.
Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung der
von Antalya Flughafentransfer ausgewählten Leistungsträger
unverzüglich bei Antalya Flughafentransfer anzuzeigen.
§6 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies
nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer
Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.
