Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Zustandekommen des Vertrages

1.1. Antalya Flughafentransfer ist nur als reiner Fahrtenvermittler tätig und leitet die Anfragen der Kunden an einen seitens Antalya Flughafentransfer ausgewählten Leistungsträger vor Ort weiter. Der Eingang der jeweiligen Kundenanfrage sowie die Weiterleitung der Kundenanfrage von Antalya Flughafentransfer an den seitens Antalya  Flughafentransfer ausgewählten Leistungsträger vor Ort, wird dem Kunden seitens Antalya  Flughafentransfer mittels einer sog. Reservierungsbestätigung verbindlich bestätigt. Der Vertrag zur Erbringung der Beförderungsdienstleistung kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem seitens Antalya Flughafentransfer ausgewählten Leistungsträgers zustande.

§2 Inhalt des Vertrages

2.1. Die Reiseleistung ergibt sich aus der Beschreibung in der Buchungsbestätigung des seitens Antalya Flughafentransfer ausgewählten Leistungsträgers. Inhalt der Leistungen sind auch die Zusatzbestimmungen für die Durchführung von Abholungen und Rückfahrten in der Buchungsbestätigung seitens des von Antalya Flughafentransfer ausgewählten Leistungsträgers.

2.2. Die Preise gelten für eine Abholadresse und eine einfache Strecke; die Fahrten werden direkt vom Flughafen zum Hotel/Ferienhaus/Club Schiff durchgeführt oder in umgekehrter Reihenfolge. Der in der Buchungsbestätigung aufgeführte Preis schließt 1-2 Koffer und ein Stück Handgepäck pro Person mit ein. Bei Übergepäck und der Beförderung von Tieren werden entsprechende Zuschläge erhoben. 

2.3. Die Antalya Flughafentransfer verpflichtet sich neben den ausgewählten Leistungsträgern im Falle einer Verspätung der ankommenden Flüge bei rechtzeitiger Bekanntmachung der Verspätung seitens des Kunden ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen. Rechtzeitig bedeutet unverzüglich nach Kenntniserlangung durch den Kunden. Allerdings können im Rahmen des Zumutbaren Wartezeiten von bis zu 2 Stunden entstehen.

2.4. Wünscht der Kunde eine Umbuchung nach Auftragserteilung und bereits erfolgter verbindlicher Buchungsbestätigung des seitens Antalya Flughafentransfer ausgewählten Leistungsträgers, so muss diese Änderung schriftlich dem seitens Antalya Flughafentransfer ausgewählten Leistungsträger angezeigt werden. Bei Nichtanzeigen erlischt die Pflicht zur Beförderung.

2.5. Ausnahmesituationen wie Fluglotsenstreik, extrem schlechte Witterungsverhältnisse etc. sind auch von den durch Antalya Flughafentransfer ausgewählten Leistungsträgern nur in begrenztem Maße aufzufangen, so dass dann auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind.

§3 Preis

Der in der Buchungsbestätigung des von Antalya Flughafentransfer ausgewählten Leistungsträgers angegebene Preis ist verbindlich. Der Kunde hat die Möglichkeit nach erfolgter Anmeldung seines Antalya Flughafentransfers entweder per Überweisung oder bei Antritt der ersten Antalya Flughafentransferfahrt bei dem seitens Antalya  Flughafentransfer ausgewählten Leistungsträger den fälligen Betrag in bar zu entrichten.

§4 Stornierungskosten

Im Falle einer Stornierung des Kunden verpflichtet sich der Kunde unmittelbar an Antalya  Flughafentransfer folgende Stornierungskosten zu entrichten:

bis 12 Stunden vor Abholung - keine Stornierungskosten
bis 7 Stunden vor Abholung - 50% des Transferpreises
Bei nicht erscheinen bei Abholung 100 % der Transferkosten

§5 Gewährleistung

Antalya  Flughafentransfer selbst haftet für die Durchführung der Fahrten des seitens Antalya Flughafentransfer ausgewählten Leistungsträgers generell nicht, lediglich im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten und die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger.
Der Höhe nach beschränkt sich die Haftung auf den Fahrpreis.
Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung der von Antalya  Flughafentransfer ausgewählten Leistungsträger unverzüglich bei Antalya  Flughafentransfer anzuzeigen.

§6 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.